Fragen zum politischen Leistungsvergleich an die dominierenden Parteien
Deutschlands
Inhaltsverzeichnis
Anfrage zur Machbarkeit eines minimalen
Bürgergeldes für alle Bürger
Bürgergeld - Instrument für die
Humanisierung unserer Gesellschaft
(Autor dietrich.krebs@web.de
09.09.2009) Die gegenwärtige
Solidargemeinschaft unserer Gesellschaft
Fördert Bürgergeld humane
Lebensbedingungen trotz Globalisierung?
Finanzierung des existenzerhaltenden
Bürgergelds
Weitere Wirtschaftliche Auswirkung eines
Bürgergeldes
Bürgergeld für Kinder & Bildung
Bürgergeld als Motor gesellschaftlicher
Evolution
Lernen und kontinuierliche Verbesserung
Bürgergeld fördert und erfordert
kontinuierliche Verbesserung
Immer
mehr wollen - Bürgergeld
Antworten der Parteien und Regierung bis
20.09.09
Fragen zum politischen Leistungsvergleich an die dominierenden Parteien
Deutschlands September 2002
An:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Bürgergeld wird seit einigen Jahren in Deutschland nur von einer
Minderheit der Parteien diskutiert, obwohl es in der Bevölkerung ein großes
Interesse gibt, wie die Bundestagspetition zeigt. Viele scheuen die Vorstellung
einer so umfangreichen "Systemänderung" trotz der positiven
Auswirkungen für die Menschen.
Daher an Sie die Bitte, das anliegende, auf ein Minimum reduzierte Modell,
das aber schon die wesentlichen positiven Auswirkungen einer Humanisierung
unserer Wirtschaft und Gesellschaft zeigt, mit seiner Machbarkeit und seinen
Auswirkungen zu prüfen und mit ihren Vorstellungen gerechter sozialer Systeme
zu vergleichen.
Ihre Antwort wird auf der Internetseite www.menschenwelt.de veröffentlicht.
Sie können dort gerne die immer noch aktuellen Fragen für die Bundestagswahl
2002 aufnehmen und akuelle Antworten geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Krebs
***********************************
Dietrich Krebs
*** (Adresse)
email: dietrich.krebs@web.de
***********************************
Heute teilt die Art der Teilname am Erwerbsleben unsere Gesellschaft in 4 Klassen: 1. die Arbeitenden mit
ausreichender Bezahlung im ersten Arbeitsmarkt und 2. die Geringverdiener des
zweiten Arbeitsmarkts und 3. die Harz IV Empfänger ohne Vermögen und mit stark
beschränktem Zugang zum Erwerbsleben und 4. diejenigen, die soziale, nicht
bezahlte Arbeit z.B. als Mütter leisten und dafür in finanzieller Abhängigkeit
stehen. Der Anteil der Klassen 2-4 an der Bevölkerung nimmt zu, aber ihr Anteil
am Privatvermögen der Deutschen nimmt stetig ab – es wird aus
volkswirtschaftlicher Sicht eine Umverteilung
der Vermögen von unten nach oben beobachtet.[1]
Viel wichtiger als die Betrachtung des Vermögens selbst ist jedoch die
Betrachtung der Barrieren mit der die Armut die Lebensmöglichkeiten der
Menschen einengt: stark eingeschränkte Teilhabe am Konsum, aber auch Mangel an
Kapital und Kredit für die Einrichtung eines Gewerbes oder für eine Ausbildung.
Vor allem junge Menschen werden durch Armut und mangelnde Bildung der Eltern
selbst von Wissenserwerb in Kindergarten / Schule / Ausbildung und damit von
Arbeitsmöglichkeiten ferngehalten. Es ist nicht sinnvoll und sollte auch nicht
normal sein, das der Staat die Entwicklung der Kinder wohlhabender Eltern über
Steuerfreibeträge stärker fördert als die der Kinder armer Familien. Wie sich
zeigen wird, beruhen die Kosten eines existenzerhaltenden Bürgergeldes
größtenteils darin, die Versorgung der Schwächsten, der Mütter, Kinder und
alten Mütter auf das Existenzminimum anzuheben.
Aber auch die Vollbeschäftigten sind keine Gewinner: um im globalen
Wettbewerb den Arbeitsplatz zu halten, erhöht sich kontinuierlich der
Arbeitstakt. So haben sie nur noch wenig Kraft an Kultur und Demokratie
teilzunehmen – während die Arbeitslosen durch Frust und Depression reduzierte
Kraft zum Engagement haben.
Dieses Auseinanderdriften der Klassen ist nicht nur Statistik, der Vorgang
zerstört bei den Betroffenen die Gewissheit der Solidargemeinschaft unseres Landes anzugehören. Das Ansehen unserer
Demokratie ist existentiell
gefährdet, wenn selbst in einer Zeit, in der es uns noch recht gut geht, ein
Drittel der Deutschen lt. Umfrage der Friederich-Ebert Stiftung die Auffassung
hat, das die Demokratie nicht in der Lage ist, die Probleme unserer
Gesellschaft ist zu lösen.[2]
Das Bürgergeld
bezeichnet eine leistungsunabhängige garantierte
Sicherung des Grundeinkommens, teilweise auch BGE = bedingungsloses
Grundeinkommen genannt.
Diskutiert wird je nach ideologischer Ausrichtung
ein Betrag zwischen dem Existenzminimum (HARTZ IV) = ca. 650 und ca. 1500€ für
ein gut ausreichendes Auskommen. Die Höhe wird zum einen vom Finanzierungsaspekt
bestimmt und zum anderen durch die Vorstellung von der Motivierung zur
Teilnahme am gesellschaftlichen Austausch: Idealisten / Sozialisten gehen gemäß
dem Prinzip "Jedem nach seinen Bedürfnissen, jedem nach seinen
Fähigkeiten" davon aus, dass die Menschen trotz kommodem Auskommen noch
interessiert sind, zu arbeiten. Diese These kann in der sozialen Nähe in einer
Kommune gelingen[3], aber ein gelungenes Beispiel in der Größenordnung der Ökonomie eines
Landes ist nicht bekannt. Ebenso fragwürdig sind die Auswirkungen einer
Finanzierung durch höhere Verbrauchssteuern
von bis zu 50% Umsatzsteuer. Diese Form des Bürgergeldes wurde bisher nie
umgesetzt. Bürgergeld im Bereich des Existenzminimums wird dagegen z.B. aktuell
als Basic Income Grant (BIG) in Namibia und in Brasilien getestet[4].
Mehr Motivation zur Teilnahme am gesellschaftlichen
Austausch wird meines Erachtens dadurch erreicht, dass nur das Existenzminimum
garantiert wäre, aber für die nächste Einkommensstufe von bis zu 1500€
monatlich (=18.000 jährlich, gegenwärtig 8004€) keine Einkommensteuer zu zahlen
wäre und gewerbliche Tätigkeit durch Kleinkredite gefördert würde, die an
Lehrgänge und Betreuung ähnlich der Grameen Bank gekoppelt sind. Dabei bestünde
bis zu einen Umsatz bis 18.000€ (gegenwärtig 17.500) Umsatzsteuerfreiheit. Dies
würde ein vollkommen von Steuer, Abgaben und Bürokratie befreites Einkommen aus
eigener Arbeit bis 1500€ netto ermöglichen. Nur die Umsatzsteuer beim Konsum
würde anfallen.
Bund, Länder und Gemeinden sowie soziale
Einrichtungen können auf dieser Basis von brutto = netto 850€ (entsprechend 35
Wochenstunden für 6 Euro oder mehr bei weniger Wochenstunden) mehr sozial
orientierte Arbeitsplätze wie Pflegepersonal für soziale Betreuung in
Krankenhäusern und Seniorenheimen, Bibliothekare & Hilfslehrer in Schulen
uvm. anbieten.
Bestehendes Vermögen bleibt zur Zukunftssicherung erhalten: wenn eine
Familie neu auf die staatliche Absicherung des Existenzminimums angewiesen ist,
muss sie beim Bürgergeld nicht mehr ihr privates Vermögen und ihre
Altersvorsorge vor Gewährung der Absicherung weitgehend auflösen und bleibt
uneingeschränkt zur Teilnahme am wirtschaftlichen Austausch berechtigt. Das
beugt der Langzeitarbeitslosigkeit vor. Dadurch und durch die leichtere
Reaktivierung derer, die schon aufgegeben haben, wird die Wirtschaftsleistung
erhöht und der Wohlstand aller gemehrt.
Die Finanzierung eines existenzerhaltenden
Bürgergeldes ist prinzipiell unproblematisch: da nahezu 100% unserer Mitbürger
durch Geldwirtschaft versorgt werden, findet "nur" eine Änderung der
Verteilung statt. Jeder Bürger des Staates bekäme das Geld ohne Einschränkung
und unpfändbar auf sein persönliches Konto. Andererseits würden alle Ansprüche
gegen den Staat und seine Institutionen um den Betrag des Bürgergeldes
vermindert, z.B. auch Renten. Arbeitslosengeld II (=HARZ IV), Bafög, Hilfe zum
Lebensunterhalt, Mindestrente würden abgeschafft. (Details
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Unternimm_die_Zukunft). Unterstützung für Behinderte, Wohngeld hochpreisiger
Großstädte wäre ausgenommen. Hier können nur die gravierenden Änderungen
abgesteckt werden: Mit der Erhöhung des Einkommensteuer-Grundfreibetrages von
8004 auf 18000€ würde das Steuergesamtaufkommen nur um 0,7% verringert, das der
Einkommensteuer um ca. 2% (3. Armuts- &
Reichtumsbericht Bundesreg.) ein
Finanzierungsbedarf von ca. 30 Mrd. Davon unabhängig sollten Zins- und
Kapitalerträge oberhalb der Freibeträge mittels Kapitalertragsteuer voll
versteuert werden.
Würden die 15,8 Millionen Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre (2007) so weiter gefördert
wie bisher (2006), stünden Ihnen ca.
480€ mtl. zu, mit gutem Abstand zum Existenzminimum von Kindern von 304€. 14
Mrd jährlich kostet die Förderung der Renten unterhalb des Existenzminimums vor
allem durch Nichtanrechnung der familiären sozialen Arbeit der Frauen, die in
den alten Bundesländern nur eine durchschnittliche Altersrente von 468€ (2007) bekommen. Den benannten
Mehraufwänden von ca. 34 Mrd stehen 10 Mrd eingesparte Verwaltungskosten[5] durch Abbau der Verteilungs- und Überwachungsbürokratie gegenüber (Bei
650€ monatlich für alle 80 Millionen Bürger ändert sich der Verteilungsmodus
von 625 Mrd. Euro jährlich). Jeweils 6,7 Mrd erbringt eine Umsatzsteuererhöhung
von 1%, nötig wären 3,6%.
Die Mehraufwände gerade für junge und alte Mütter machen deutlich, welche
Ungerechtigkeit die erfahren, die die nächste Generation aufziehen: Zu wenig Geld
für das Kind, kein Geld für die Mutterschaft, vergleichsweise hohe Abgaben für
Teilzeitarbeitende und Geringverdiener und wenig Rente im Alter. Kinderarmut
und geringe Geburtenrate in Deutschland entsprechen dem Versuch unserer
Gesellschaft die nächste Generation möglichst billig zu erzeugen auf Kosten
derer, die es nicht lassen können, das sozial Lebensnotwendige für die
Gemeinschaft zu tun, indem sie Kinder aufziehen.
Das Bürgergeld erfordert für die Grundsicherung eine Reform des
zersplitterten Versicherungswesens (Kranken-, Sozial-, Pflege-,
Rentenversicherung) und integriert diese teilweise: es beinhaltet die
Basis-Sozialversicherung, die Grundrente und benötigt eine effektive
medizinische Grundsicherung.
Weitere Finanzierungsquellen
Eine Erhöhung der USt von ca. 20 Mrd mit gleichzeitiger Senkung der
Sozialbeiträge schafft ca. 100.000 Arbeitsplätze in 2 Jahren schätzt das DIW (Spiegel 9/2005 S90) mit
entsprechender Besteuerung.
Die Subvention der Anschaffung von Maschinen zur Schaffung von Arbeit führt
inzwischen oft genug zu deren Abschaffung, indem der Lohnanteil einer Branche
gesenkt wird. Daher sollten alle Subventionen auf Arbeitsschaffung geprüft und
ggf. zur Finanzierung des Bürgergeldes umgelenkt werden.
Der geldliche Austausch von Waren und Dienstleistungen wird generell
besteuert - Ausgenommen der Austausch von Kapital. Eine Börsenumsatzsteuer
(Tobin-Steuer) würde diese Ungerechtigkeit beheben und als Dämpfungsfaktor für
den Börsenhandel die Spekulation mit kleinsten Preisdifferenzen mindern und die
immer wieder durch ausufernde Spekulation auftretenden Schäden für die
Weltwirtschaft "abbezahlen".
- Jeder könnte uneingeschränkt am
wirtschaftlichen Austausch teilnehmen.
Die Umwelt des Menschen würde erstmals seit dem Paradies der Jäger- und
Sammlergesellschaft jedem ein Existenzminimum als Basis für Eigeninitiative zur
Gestaltung des eigenen Lebens bieten. Wenn nicht mehr die Bedürftigkeit
Voraussetzung für die Existenzsicherung ist, ist diese auch nicht mehr
erstrebenswert und im zwiespältigen Konflikt mit der ökonomischen
Selbständigkeit. Das Bürgergeld schafft wieder eine barrierefreie Grundlage für
eine eigenverantwortliche Lebensführung wie in früheren Jahrhunderten der
Kötterhof, die Allmende oder die frei verfügbaren Ressourcen der Natur zur Zeit
der Jäger und Sammler.
- Die größere Sicherheit der eigenen Ökonomie schafft mehr
Konsumbereitschaft was allem Arbeitnehmern zugute kommt, ganz besondern in
Zeiten der Unsicherheit durch die Wirtschaftskrise.
- Die Verwaltungskosten pro Arbeitnehmer sinken gravierend gerade bei
Geringverdienern unter 1500€ fast auf Null. Dadurch wird Jobsharing gefördert
und die Freiheit die Stundenzahl nach Fähigkeit, Alter und der Balance zwischen
Job einerseits und Familie, Kindern, Ausbildung, sozialem Engagement usw.
andererseits den eigenen Werten entsprechend zu gewichten. Damit wird die
spezifisch höhere Arbeitslosigkeit von jungen und alten Menschen und Frauen
verringert. Kinder, Ausbildung, Familiengemeinschaft und Arbeit lassen sich
flexibel verbinden.
- Die Vollerwerbstätigen haben zwar eine größere Anzahl freier
Gewerbetreibender als "Konkurrenz" ihrer Arbeit, aber andererseits
werden die Angebote gerade des Dienstleistungsbereich preiswerter, was neue
Arbeitsplätze schafft. Auch für den Arbeitsplatz der Vollbeschäftigten gilt:
- menschliche Arbeitskraft würde
statt neuer Maschinen "subventioniert", indem jede Form der
Erwerbsarbeit um den Anteil des Bürgergeldes gegenüber maschineller Arbeit
"verbilligt wird". Menschlicher als Warenwirtschaft ist
Dienstleistung von Mensch zu Mensch. (z.B. abendliche
Paketauslieferung statt digitale Paketabholschaltertürme der Post.)
Die Subventionierung der Geringverdienter des 2. Arbeitsmarktes führt zu
mehr Arbeitsplätzen mit virtuellem "Mindestlohn" von Bürgergeld +
kleinem Verdienst und zu einem größeren Dienstleistungsangebot für den ersten
Arbeitsmarkt. Der Mindestlohn hat die umgekehrte Wirkung: Verteuerung und daher
Verkleinerung des Dienstleistungsangebotes gegenüber industriell hergestellten
Waren. (z.B. indem lieber das Geld für die Massageliege aus
China statt für einen Masseur ausgegeben wird). In vielen
sozialen Bereichen, Schule, Bildung, Gesundheitswesen, wo es nicht möglich oder
gewünscht ist, Dienstleistung durch Waren zu ersetzen, können mehr und
angemessener bezahlte Arbeitsplätze geschaffen werden.
- menschliche Kreativität sei es
künstlerisch oder gewerblich würde gefördert und als Alternative zu
Massenproduktion gestärkt: Kreativität beinhaltet immer das Risiko
wirtschaftlichen Versagens, das mit dem Bürgergeld nicht mehr die Existenz
bedrohen kann.
- Gleichberechtigte Teilhabe an
Existenzsicherung und Konsum für die selbstversorgende Arbeit in der Subsistenzwirtschaft gegenüber der Erwerbsarbeit in der Marktwirtschaft: Subsistenzwirtschaft
ist in der Regel Selbstversorgung einer sozialen Gruppe, selten nur einer
Einzelperson. D.h. soziale und kreative Arbeit, die bisher gar nicht bezahlt
wird (Mutter-/Elternschaft, Altenpflege in der Familie, freie Künstler...),
wird 1. existentiell abgesichert und bekommt 2. eine
"Konsumberechtigung" - auch im Nachhinein durch Anhebung der geringen
Renten von Frauen in den Alten Bundesländern und wird 3. als echte Arbeit auch
als soziale finanzierbar für nur einen geringen "Zuerwerbslohn" zum
Bürgergeld, mit dem auch eine indirekte Versicherungen dieser Tätigkeiten einher
geht. Generell wird die Bildung sozialer Gruppen, z.B. Wohngemeinschaften,
gefördert zur Verbesserung der gemeinsamen Ökonomie. Das lässt soziale
Kompetenz wachsen. Dagegen erfordert die Absicherung über die Verstärkung der
Bedürftigkeit oft gerade die Trennung von Lebensgemeinschaften.
Das Bürgergeld ermöglicht wieder die Freiheit alternative Lebenskonzepte:
1. für zusätzlichen Lohn Erwerbsarbeit zu leisten: Waren /
Dienstleistungen gewerblich anzubieten oder
2. für die Anerkennung der sozialen Gruppe, Familie ggf. für
nur geringe „Zuzahlung“ zu arbeiten oder
3. nicht zu arbeiten, sondern sich nur um sich selbst zu
sorgen.
Ergebnis: jeder ist wieder „wie im Paradies“ in der
Lage, für sich selbst und die Menschen, die ihm nahe sind, zu sorgen. Der
Anteil des Einkommens aus Stundenlohn sinkt, damit "kostet" es
weniger, mehr Zeit für Familie und Freunde usw. aufzuwenden.
Bürgergeld für Kinder sollte nicht geringer sein, als das der Erwachsenen:
Es könnte je nach Lebensphase teilweise ausgezahlt werden und damit das
Kindergeld und Steuerfreibeträge der Eltern im Sinne eines Erziehungsgeldes vor
allem in der Kleinkindphase ersetzen und teilweise durch geldwerte Angebote wie
Kindergarten, Schulspeisung, Übermittagsbetreuung ausgegeben werden. Wenn die
Eltern diese Angebote durch eigene substituieren (Kindergarten, Essen…), dann
könnte der Betrag ihnen teilweise ausbezahlt und teilweise halbjährlich auf ein
Renten-/Treuhandkonto des Kindes gutgeschrieben und für Ausbildungszwecke
abgerufen werden um einen Anreiz für die Annahme der direkten Förderung der
Kinder zu schaffen. Die staatliche Förderung von Kindern wäre nicht mehr
abhängig vom Einkommen der Eltern.
Die Unvollkommenheit des
Menschen ist in verschiedenen Formen sprichwörtlich – dazu gehört auch, wie wir
wissen, sein Idealismus. Nicht die Vollkommenheit ist dem Menschen möglich,
wohl aber die immer weitere Vervollkommnung.
- Lernen durch Hinterfragen des bestehenden, immer begrenzten Wissens war
die Hebammenmethode von Sokrates,
dem Sohn eines Steinmetzes.
- Umkehr, die Aufgabe gewohnten Handelns, die Sicherheit, das dem Menschen
gerade im Zweifel ein Dialog mit Gott und der Schöpfung möglich ist, wie im
Gebet, das war die Gute Nachricht von Jesus,
der als Sohn eines Zimmermanns geboren wurde.
Es scheint mir kein Zufall zu sein, das beide von Kindheit an bei Ihren
Vätern lernten, wie nur durch Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernen aus
Erfahrung größeres geschaffen werden kann, als einem Menschen allein möglich
ist. Beide mussten die Infragestellung bisherigen Wissens, der Gewissheiten
ihrer Mitmenschen, mit dem Tod durch deren Hand bezahlen.
Dabei hebt
neues Wissen altes nicht auf, es basiert auf dem bisherigen:
erst ein Marsch in die eine Richtung bringt die Erfahrung, das bessere
Möglichkeiten in der anderen Richtung liegen und es gut ist, umzukehren. Kurz:
erst hinterher weiß man mehr.
Aber die Umkehr wird erst möglich, wenn aufgrund
der bisherigen Erfahrung die Frage nach weiteren Möglichkeiten gestellt wird –
und auch unerwartete, noch spekulative, unreife Antworten zugelassen und im
Dialog weiterentwickelt werden. In einem Team führt dieser einander gegenseitig
fördernde eigeninitiative Dialog zu kooperativem Lernen. Wird dieser Dialog
systematisch und kontinuierlich betrieben, werden Pläne, Ziele, Handlungen und
Erfahrungen verglichen und bewertet und daraufhin Arbeitsprozesse und
Vorgehensweisen geändert, dann ist ein Prozess
der kontinuierlichen Verbesserung aufgebaut - inzwischen eine zentrale
Methodik modernen Managements zur Organisation komplizierter Systeme wie
Rechenzentren, politische Institutionen und Großbetrieben.
Die Würdigung der andersartigen Meinung durch Sicherung ihrer angstfreien
Existenz ist Motor kooperativen Lernens und der kontinuierlichen Verbesserung.
Gerade die Möglichkeit, Ausbildung und Praxiserfahrung
im Teilzeitjob zu verbinden, ermöglichen die Aufhebung der Trennung von Theorie
in Ausbildung und Universität und der Praxis am Arbeitsplatz.
Die Infragestellung des Bisherigen, die Aufforderung zur Umkehr wird in
heutiger Zeit nicht selten durch Verlust des Arbeitsplatzes und mit dem Risiko
des umfassenden Verlustes des privaten Vermögens bestraft. Also bleibt für die
Existenzsicherung der eigenen Person und Familie nur die Möglichkeit, ggf. der
eigenen Moral, dem Wissen um die Folgen zuwider zu handeln. Unethisches Handeln
der Wirtschaft ist in der Regel nur durch das Schweigen der (abhängigen)
Mehrheit möglich.
Auf der Basis einer gesicherten Existenz sind nicht mehr die Sachzwänge der
Umwelt die Begrenzung des eigenen Handelns, sondern die Fähigkeit, die
Lebensführung an den eigenen Zielen und Wünschen, an der eigenen Ethik und
Spiritualität auszurichten.
Die Einführung eines Bürgergeldes würde unsere Gesellschaft stärker ändern als
die meisten Reformen der Geschichte unseres Landes. Daher muss das Projekt vor
Beginn der Durchführung so gut wie möglich evaluiert werden und von der
Umsetzung an müssen die Folgen in einem Prozess der kontinuierlichen
Verbesserung beobachtet und mit entsprechenden Maßnahmen darauf reagiert
werden. Da ein Bürgergeld in jedem Fall eine massive Veränderung unserer
Gesellschaft bedeutet, ist das Modell eines existenzerhaltenden Bürgergeldes
im Vergleich zu anderen Modellen "minimalinvasiv" darauf ausgelegt,
das bestehende System so wenig wie möglich zu verändern, um Raum für
Korrekturen und Weiterentwicklung zu bieten.
Jeder Mensch ist von der Schöpfung, die ihn hervorgebracht hat, gewollt -
wenn auch nicht jede einzelne ausgeführte Tat. Da wir die Entwicklung, die
Evolution der Schöpfung und ihre Ziele weder vollständig überblicken noch
vorhersehen können, können wir den Wert einer jeden Tat noch ihre Folgen
abschließend beurteilen. Auch aus schlechtem kann Gutes entstehen. Und was gut
war, muss nicht das Beste bleiben, sondern kann die Voraussetzung für besseres
schaffen.
Unser Urteil über andere Menschen muss daher offen sein für Korrekturen –
und daher sollten wir auch keine engen Bedingungen für die Bewahrung ihrer
Existenz vorgeben, sondern das Existenzminimum so zu sichern, das sie sich frei
entfalten können zur Bereicherung ihres und unseres Lebens und der
Gesellschaft.
In den Medien ist im Verhältnis zu den Initiativen, die schon seit langem
für das Bürgergeld werben, wenig von dem Thema zu hören oder zu sehen. Da fällt
auf, das die Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das
bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. an
den Bundestag im Internet für das Bürgergeld die erste ist, die die
erforderlichen 50000 Mitzeichner übertroffen hat - und das in der halben Zeit
von 2 statt 4 Wochen.
(Reihenfolge des Eintreffens)
From: DIE LINKE -
Tanju Tügel [mailto:tanju.tuegel@die-linke.de]
Sent: Thursday, September 10, 2009 10:40 AM
To: dietrich.krebs@web.de
Subject: AW:
Anfrage an Parteien und Regierung bezüglich Bürgergeld
Sehr geehrter
Herr Krebs,
herzlichen Dank
für Ihre Zuschrift und für Ihr Interesse an der Partei DIE LINKE.
Im
Bundestagswahlprogramm 2009 der Partei DIE LINKE (siehe unter http://die-linke.de/wahlen/positionen/wahlprogramm/)
heißt es u.a.:
"■Hartz
IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen, die
Armut tatsächlich verhindert und die Bürgerrechte der Betroffenen achtet:
■Anspruch
für alle in der Bundesrepublik lebenden Menschen, die über kein ausreichendes
Einkommen und Vermögen verfügen, um ihren Mindestbedarf zu decken; ■DIE
LINKE unterstützt den Kampf der Gewerkschaften und Sozialverbände im „Bündnis
soziales Deutschland“ für eine sofortige Anhebung der Regelsätze für Hartz
IV-Empfängerinnen und -Empfänger. Wir fordern für die nächste Wahlperiode die
Anhebung auf 500 Euro. Danach soll der Regelsatz Jahr für Jahr zumindest in dem
Maße wachsen, wie die Lebenshaltungskosten steigen. Perspektivisch setzen wir
auf die Einführung einer bedarfsdeckenden und sanktionsfreien Mindestsicherung;
■nachweisbare Sonderbedarfe werden zusätzlich übernommen; ■das
Kindergeld ist anrechnungsfrei; ■Abschaffung des Sanktionsparagraphen 31
im SGB II; ■angemessene Wohnkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
ersetzen (Maßstab Wohnfläche: Kriterien sozialer Wohnungsbau, Maßstab Miete:
Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete,
Bruttowarmmiete); ein Umzug – frühestens nach einem Jahr Übergangsfrist
– ist unzumutbar, wenn er eine soziale Härte darstellt oder die Kommune keine
angemessene Ersatzwohnung nachweisen kann; ■die Schnüffelpraxis der
Wohnungsbesuche einstellen; ■die U25-Regelung ersatzlos streichen; ■die
Bedarfsgemeinschaft abschaffen, das Individualprinzip auf der Basis der
gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen einführen; ■die
Vermögensfreigrenzen auf 20.000 Euro pro Person heraufsetzen und das
Schonvermögen für die Altersvorsorge auf 700 Euro pro Lebensjahr anheben; ■das
Rückgriffsrecht des Staates gegenüber den Erben von
Grundsicherungsbezieherinnen und -beziehern (§ 35 SGB II) abschaffen."
Damit wird dem
gegenwärtigen Diskussionsstand in der Partei DIE LINKE Rechnung getragen.
In dem von Ihnen erwähnten
Parteiprogramm der LINKEN (siehe unter http://die-linke.de/partei/dokumente/programm_der_partei_die_linke_programmatische_eckpunkte/)
wird das Problem als in der Partei noch offen charakterisiert, dort heißt es
"V.Nachbemerkung
Die vorgelegten
■Ist es
ausreichend, eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung für Menschen in
sozialer Not zu fordern, oder ist ein bedingungsloses individuelles
Grundeinkommen als Rechtsanspruch für alle Bürgerinnen und Bürger zu
verlangen?"
Ich darf überdies
darauf hinweisen, dass es in der Partei DIE LINKE eine
Bundesarbeitsgemeinschaft "Grundsicherung" gibt (siehe unter http://www.die-linke-bag-grundeinkommen.de/WordPress/)
, die eine außerordentlich engagierte Arbeit leistet. Dass es mich freuen
würde, wenn Ihre Wahlentscheidung zu unseren Gunsten fällt, wird wiederum Sie
nicht überraschen!
Mit freundlichen Grüßen
Tanju Tügel
Bundesgeschäftsstelle
der Partei DIE LINKE Bereich Parteientwicklung Kleine Alexanderstr. 28
10178 Berlin
Tel.:
030-24009-542
Fax:
030-24009-480
www.die-linke.de
DIE LINKE bittet
um Wahlkampf-Unterstützung durch Spenden an den Parteivorstand der Partei DIE
LINKE, Konto-Nr. 5000 6000 00, BLZ 100 900 00, Berliner Volksbank eG oder durch
Registrierung als Wahlkämpfer/in. Beides auch auf www.die-linke.de.
Für aktuelle
Informationen über die Politik der
LINKEN den Newsletter abonnieren: newsletter.die-linke.de
From: Becker,
Petra [mailto:Petra.Becker@cducsu.de]
Sent: Friday, September 11, 2009 10:28 AM
To: dietrich.krebs@web.de
Subject: Ihre
Email vom 10. September 2009 an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion -Anfrage an
Parteien und Regierung bezüglich Bürgergeld
Sehr geehrter
Herr Krebs,
vielen Dank für
Ihre Email vom 10. September 2009 an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Seitens der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion dürfen wir wie alle Parlamentsfraktionen nicht beim
Wahlkampf mitwirken und keine Wahlwerbung durchführen. Das ist ausschließlich
Sache der politischen Parteien. Die Wahlprogramme werden von den politischen
Parteien veröffentlicht und bereitgestellt.
Für Informationen
und Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlkampf bzw. für die Zusendung von
Parteiinformationen oder die postalische Zusendung des Wahlprogramms von CDU
und CSU sowie bei konkreten Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte direkt an
die Parteien CDU und CSU mit folgenden Anschriften:
CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße
8
10785 Berlin
Telefon: 030 -
220 70 0
Telefax: 030 -
220 70 111
E-Mail:
info@cdu.de
Internet:
www.cdu.de
CSU Landesleitung
Nymphenburger
Str. 64
80335 München
Telefon: 0 89 -
12 43-0
Telefax: 0 89 -
12 43-299
E-Mail:
landesleitung@csu-bayern.de
Internet:
www.csu.de
Das Wahlprogramm
von CDU und CSU sowie Informationen zu dem Wahlprogramm erhalten Sie auch im
Internetangebot der CDU unter www.regierungsprogramm.cdu.de Ergänzende Informationen zum Wahlprogramm
finden Sie direkt unter http://www.regierungsprogramm.cdu.de/portal2009/27593.htm.
Mit freundlichen
Grüßen
Petra Becker
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
-
Bürgerinformation -
Platz der
Republik 1
11011 Berlin
mailto:
web:
www.cducsu.de
From: Dr. Heinrich L. Kolb [mailto:Heinrich.Kolb.ma01@bundestag.de]
Sent: Wednesday,
September 16, 2009 10:37 AM
To:
dietrich.krebs@web.de
Subject: Re: WG: Anfrage an Parteien und Regierung bezüglich Bürgergeld
Sehr geehrter Herr Krebs,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. September des Jahres, auf das ich
Ihnen im Namen der FDP-Bundestagsfraktion gerne antworten will.
Bei der dringend erforderlichen Modernisierung der Sozialsysteme setzt die
FDP auf die Einführung eines „bedarfsorientierten Bürgergeldes“. Das liberale
Bürgergeld gewährt Hilfebedürftigen die notwendige Hilfe und motiviert
Erwerbsfähige zur Arbeitsaufnahme. Das Bürgergeld stellt ein Mindesteinkommen
für jeden sicher, und zugleich schafft es zusätzliche Anreize, durch Arbeit ein
höheres Netto-Einkommen zu erzielen. Es sichert damit die Lebensgrundlage für
Bürger, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Das Bürgergeld
ermöglicht so ein selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen
Tätigkeit und ist deshalb leistungsgerecht. Durch die Zusammenfassung und
Pauschalierung von Leistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden
diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die
Bedürftigen, nicht die Findigen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.fdp-bundespartei.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb
Büro
Dr. Heinrich L. Kolb MdB
Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030 227 73597
Fax: 030 227 76238
Internet: www.heinrich-kolb.de
+++++++++++++++++++++++++++++++++
From:
Sebastian.Werren@fdp.de [mailto:Sebastian.Werren@fdp.de]
Sent: Thursday,
September 17, 2009 7:43 PM
To:
dietrich.krebs@web.de
Subject: Ihre E-Mail vom 10.09.09
Sehr geehrter Herr Krebs,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. September 2009.
Wir haben Ihr Anliegen zur Kenntnis genommen. Die FDP hat selbst ein
umfassendes Konzept ausgearbeitet: das liberale Bürgergeld. Genauere
Informationen dazu finden Sie in unserem Wahlprogramm auf der Internetseite www.deutschlandprogramm.de auf
den Seiten 9 und 10. Zusätzlich weise ich Sie gerne auf ein Video der
Friedrich-Naumann-Stiftung auf der Seite http://umsteuern.org
hin.
Die FDP will den Politikwechsel – Deutschland braucht den Politikwechsel.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Werren
PS: „Deutschland kann es besser. Stärken Sie uns, damit wir Sie stärken
können: Mehr unter: mitmachen.fdp.de“
++++++++++++++++++++++++++++++++++
From:
fdp-point@fdp.de [mailto:fdp-point@fdp.de]
Sent: Tuesday,
September 22, 2009 9:42 PM
To: dietrich.krebs@web.de
Subject: Antwort: FW: Rückantworten auf Anfrage an Parteien und Regierung
bezüglich Bürgergeld
Sehr geehrter Herr Krebs,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Gerne stellen wir Ihnen mit den
entsprechenden Auszügen aus unserem Deutschlandprogramm das Bürgergeld-Konzept
der FDP vor. In persönlichen Gesprächen, deren Ausgangspunkt oft die Forderung
nach einem gesetzlichen Mindestlohn ist, werben wir für die Vorzüge des
Liberalen Bürgergelds. In Einheit mit einem einfachen, gerechten und niedrigen
Steuersystem setzt sich die FDP für eine
Steuer- und Transfersystem aus einem Guss ein.
"Sozialpolitik soll die Menschen zu mehr Teilhabe befähigen und
Sicherheit vor großen Lebensrisiken schaffen. Wir Liberale wissen, dass eine
staatliche Absicherung des Existenzminimums notwendig ist. Jeder kann in eine
Situation geraten, in der er ohne Unterstützung nicht mehr weiter kann.
Bequemlichkeit honorieren wir nicht. Ziel liberaler Sozialpolitik ist es, allen
Bürgern selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen.
[...]
Die FDP macht sich deshalb stark für ein Steuersystem, das soziale
Gerechtigkeit, staatliche Fairness und eine nachhaltige Finanzpolitik vereint.
Gemeinsam mit dem leistungsgerechten Bürgergeld folgt dieses
Gesamt-Steuer- und Transfersystem durchgehend den Prinzipien der
Leistungsgerechtigkeit und Leistungsbelohnung und vermeidet Missbrauch zu
Lasten der Bürgergemeinschaft. [...]
Das Bürgergeld ermöglicht ein
selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und ist
deshalb leistungsgerecht. Sozialleistungen, die
sich aus Steuern
finanzieren, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung - dem Bürgergeld -
zusammengefasst werden. Damit ist das Bürgergeld einfach und transparent.
Im Bürgergeld werden das
Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen
und Heizung, das Sozialgeld, die
Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe
(ohne Sozialhilfe in
besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld
zusammengefasst. Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich
pauschaliert gewährt und
von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet.
Das Bürgergeld sichert die Lebensgrundlage für Bürger, die nicht
über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Durch die Zusammenfassung und
Pauschalierung von Leistungen und ihrer
Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die
dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen.
Der Bürgergeldanspruch für
einen Alleinstehenden ohne
Kinder soll im
Bundesdurchschnitt 662 Euro
pro Monat betragen. Dieser Betrag entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für
Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines ALG-II-Empfängers.
Bei der Berechnung
des Bürgergeldanspruches werden
alle Erwachsenen und Kinder einer so genannten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen
alle Personen, die in
einem Haushalt leben, soweit sie sich unterhaltsverpflichtet sind. Kinder erhalten
dabei einen eigenen
Bürgergeldanspruch im Rahmen der
Bedarfsgemeinschaft. Zusätzliche Pauschalen
werden bei Nichterwerbsfähigkeit, für
Ausbildung oder bei Behinderungen gewährt. Regionale Besonderheiten bei den
Wohnkosten können mit Zuschlägen berücksichtigt werden.
Das Bürgergeld wird vom
Finanzamt berechnet und
ausgezahlt. In die Berechnung einbezogen werden dabei auch
Steueransprüche, Kindergeldansprüche
und gegebenenfalls Unterstützungsleistungen zur Kranken- oder
Pflegeversicherung.
Voraussetzung für das Bürgergeld sind Bedürftigkeit und bei
Erwerbsfähigkeit die Bereitschaft
zur Aufnahme einer Beschäftigung.
Bei Ablehnung einer zumutbaren angebotenen Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt.
Durch das Bürgergeld soll die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit
stärker gefördert und anerkannt werden als bisher. Dazu soll die Anrechnung
eigenen Arbeitseinkommens auf das Bürgergeld neu ausgestaltet werden. Für den
erwerbsfähigen Alleinstehenden ohne Mehrbedarf wird ein Freibetrag von 100 Euro
gewährt. Darüber hinaus bleiben vom eigenen Einkommen bis 600 Euro 40 Prozent
des Bruttoarbeitseinkommens anrechnungsfrei; von 600 Euro bis zum Auslaufen des
Bürgergeldes 60 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens.
Die FDP ist gegen die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen. Sie führen
zu einer Verdrängung von Arbeitsplätzen, vor allem im gering qualifizierten
Bereich, und einer Abwanderung in die Schwarzarbeit. Opfer von gesetzlichen
Mindestlöhnen sind in erster Linie
Langzeitarbeitslose, die kaum mehr eine Aussicht auf neue Beschäftigung auf dem ersten
Arbeitsmarkt haben. Reichen geringe Löhne
nicht aus, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, greift unterstützend
das Bürgergeld und sichert so jedem Betroffenen
das notwendige Mindesteinkommen.
So wird allen die Chance gegeben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und
zugleich immer das notwendige Mindesteinkommen zu erreichen."
Zum Thema Steuererleichterungen
sende ich Ihnen im Anhang das Gegenfinanzierungskonzept, das die entstehenden
Kosten weit abdeckt. Die konkrete
Ausgestaltung des Liberalen
Steuermodells finden Sie ausführlich im Deutschlandprogramm beschrieben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Boeck
FDP-Info-Point
(See attached file: FDP-Bundestagswahlprogramm2009.pdf)(See attached
file: Wahlaufruf FDP
20.09.09.pdf)
http://www.hermann-otto-solms.de/files/6186/09-06-19_Argumentationspapier_Anlage_akt.pdf
FDP-Bundesgeschäftsstelle
Thomas-Dehler-Haus
FDP-Info-Point
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr
Tel. (030) 28 49 58 0
Fax (030) 28 49 58 22
fdp-point@fdp.de
www.fdp.de
P.S.: "Deutschland kann es besser. Stärken Sie uns, damit wir Sie
stärken
können: Mehr unter: mitmachen.fdp.de"
From: PR [mailto:pr@gruene.de]
Sent: Friday,
September 18, 2009 11:34 AM
To:
dietrich.krebs@web.de
Subject: Re: Anfrage an Parteien und Regierung bezüglich Bürgergeld
Sehr geehrter Herr Krebs,
vielen Dank für Ihre Mail. Die Idee eines bedingungslosen Bürgergelds, oder
bedingungslosen Grundeinkommens, wie das auch genannt wird, wird bereits seit
den 80er Jahren in akademischen Kreisen und gerade auch im Umfeld der Grünen
diskutiert. Die deutsche Einheit unterbrach die Diskussion. In unserer heutigen
Gesellschaft ist soziale Ausgrenzung keine Randerscheinunng mehr und die Sorge
davor ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die erneute Debatte
über die Angemessenheit und Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates und auch
die Kritik an der gegenwärtigen Situation geht damit einher. In diesem
Zusammenhang gewinnt die Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen
ständig an Bedeutung.
Es fehlen bisher immer noch fundierte Erkenntnisse, ob sich bestimmte
Probleme durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens lösen
ließen. Die meisten sozialstaatlichen Institutionen lassen sich auch auf lange
Sicht nicht ersetzen. Die Rentenversicherung
kann nicht über Nacht abgeschafft werden, über viele Jahrzehnte wären erworbene
Ansprüche zu bedienen. Auf die Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder
auch die Eingliederungshilfe für Behinderte kann gar nicht verzichtet werden.
Auch sind die unterschiedlichen, in der Debatte immer wieder angeführten
Finanzquellen, von ihren Erträgen her sehr unterschiedlich, und sie sind auch
in ihrer Wirkungen auf die Wirtschaft und die Verteilung sehr verschieden.
Wir haben auf unserem Parteitag am ersten Dezemberwochenende 2006 in Köln
beschlossen, die Diskussion aufzugreifen und verschiedene Konzepte zur
Grundsicherung und zum bedingungslosen Grundeinkommen grundlegend zu prüfen und
durchzurechnen und Alternativen zur Abstimmung vorzulegen. 2007 haben wir uns
in Nürnberg gegen ein bedingungslose Grundeinkommen entschieden; das heißt aber
nicht, dass wir die Idee einer gerechteren aufgegeben haben, wie Sie dem
angefügten Parteitagsbeschluss entnehmen können.
Im Bundestagswahlprogramm vertreten wir nun das Konzept der grünen
Grundsicherung (den Auszug habe ich Ihnen an das Ende meiner Antwort gestellt).
Sie sehen, dass wir uns sehr für eine sozialere Gesellschaft einsetzen auch
wenn wir dies nicht unter dem Begriff Grundeinkommen tun. Wir freuen uns dabei
sehr über Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Stöckert
----------------------------
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesgeschäftsstelle
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
-----------------TEXTAUSZUG AUS DEM WAHLPROGRAMM--------------------------
Die grüne Grundsicherung
Auch wer ohne Erwerbsarbeit ist oder sich aus anderen Gründen in einer
Notlage befindet,
muss ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen und sich auf eine
armutsfeste Existenzsicherung
verlassen können. Wir müssen eingestehen: diesem Anspruch sind die von
rot-grün
mit verantworteten Arbeitsmarkt-Reformen und das Arbeitslosengeld II nicht
gerecht geworden.
Mit derzeit 351 EUR ist eine Teilhabe am sozio-kulturellen Leben nicht
möglich. Wenn jemand
zum dritten Computerkurs geschickt wird, obwohl schon die ersten beiden
keine Vermittlungschancen
eröffneten; wenn mit Einberufung zu sinnlosen Maßnahmen überprüft wird, ob
jemand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, obwohl der ihm gar kein
Angebot machen
kann; wenn junge Leute unter 25 Jahren gezwungen werden, wieder bei ihren
Eltern einzuziehen,
um volle Leistungen zu bekommen, dann wird die Würde von ALG-BezieherInnen
missachtet.
Mit der grünen Grundsicherung wollen wir eine Grundabsicherung schaffen,
die es mit der
Selbstbestimmung und Würde von Menschen ohne Arbeit und in sonstigen
Notlagen ernst
nimmt. Wir wollen die Regelsätze für Erwachsene sofort auf zunächst 420
Euro erhöhen. Sie
müssen regelmäßig in einem transparenten Verfahren an die tatsächlichen
Lebenserhaltungskosten
angepasst werden. In besonderen Not- oder Lebenslagen müssen zusätzlich
wieder individuelle
Leistungen ermöglicht werden. Die Zahlung einer sozialen Grundsicherung
soll weiterhin
an die Bereitschaft geknüpft werden, der Gesellschaft etwas zurückzugeben.
Der Grundbedarf,
der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, darf nicht durch
Sanktionen angetastet
werden. Die Frage nach der Gegenleistung darf nicht durch Zwang, sondern
muss durch
faire Spielregeln und positive Anreize gelöst werden. Unser Ziel ist eine
Grundsicherung, die
ohne Sanktionen auskommt und die auf Motivation, Hilfe und Anerkennung
statt auf Bestrafung
setzt.
Wir wollen die Zumutbarkeitsregeln beim Arbeitslosengeld II entschärfen.
Häufig geht Fordern
vor Fördern, Arbeitslose fühlen sich gegängelt. In den
Arbeitsmarktinstitutionen brauchen wir in
ausreichender Zahl qualifiziertes Personal, das den Menschen mit Respekt
und auf Augenhöhe
begegnet.
Zusätzlicher Verdienst ist Anreiz für soziale Kontakte und für die Annahme
geringfügig bezahlter
Beschäftigung. Neben den 100 Euro, die nach jetziger Gesetzeslage frei von
der Anrechnung
sind, soll jeder darüber hinaus verdiente Euro mit mindestens 50 Cents bis
zu einer Höhe von
400 Euro bei den Arbeitslosen verbleiben.
Wir wollen die Anrechnung von Partnereinkommen abschaffen. Und wir wollen
die private Altersvorsorge
besser schützen. Wir wollen einfache und unbürokratische Hilfe für kurze
Zeiten
der Arbeitslosigkeit schaffen. Damit richten wir uns an die Menschen, die
nur eine kurzfristige
materielle Absicherung benötigen und sich um alles andere – den nächsten
Auftrag, den nächsten
Job oder die neue berufliche Perspektive – eigenständig kümmern.
Perspektivisch wollen wir
in die Grüne Grundsicherung ein auf Lebenszeit abrufbares Zeitkonto
integrieren, über das im
Bedarfsfall eigenverantwortlich verfügt werden kann.
Armut von Kindern hat viele Gesichter: Chancenarmut und Mangel an
Entwicklungsmöglichkeiten,
aber eben auch materielle Armut. Kinder kann man von 211 Euro nicht gesund
ernähren,
ausreichend einkleiden, mit Schul- und Bildungsmaterialien versorgen und
angemessen an gemeinsamen
Aktivitäten mit anderen teilhaben lassen. Für Kinder und Jugendliche
brauchen wir
deshalb endlich Regelsätze, die dem entwicklungs- und bildungsbedingten
Bedarf von Kindern
und Jugendlichen gerecht wird. Wir setzen uns für eine Kindergrundsicherung
ein, die jedes
Kind, entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse fördert – damit jedes
Kind, egal welcher
Herkunft, eine Zukunft, bekommt.
Anlage: Aufbruch zu
neuer Gerechtigkeit! Beschluss: Bündnis 90/Die Grünen 27.
Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 23.-25. Nov. 2007, CongressCenter
Nürnberg
VISP: Dietrich
Krebs - email: dietrich.krebs@web.de Disclaimer: weiterführende Links wurden
kontrolliert, aber für deren Inhalt kann keine Verantwortung überkommen werden.
[1] http://www.boeckler.de/pdf/pm_fofoe_2009_01_21.pdf: das Vermögen der reichsten 10 % der Bevölkerung stieg von 2002 57,9% auf 2007 61,1% des Gesamtvermögens aller Bundesbürger, die ärmsten 10% erhöhten ihre Schulden von 2002 1,2 auf 2007 1,6% des Gesamtvermögens.
[3] Z.B. die Kommune Niederkaufungen lebt dieses Modell (www.kommune-niederkaufungen.de).
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungsloses_Grundeinkommen#Ansätze_zur_Einführung Internationale Initiativen: USA: www.usbig.net, Namibia: www.bignam.org
[5] Verwaltungskosten ALG II 3,5 Mrd, weitere Einsparungen 3,5 Mrd in der Studie der Konrad Adenauer Stiftung für Dieter Althaus (nach HWWI Thomas Straubhaar Grundeinkommen-Studie S.71: "sehr vorsichtig geschätzt") durch Vereinfachung von ALG I, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinder-, Elterngeld. In obigem Modell auf 10 Mrd angesetzt wg. Wegfall von BAFÖG und Steuerfreiheit bis 18000 €.